Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen

BMOTION ENTERTAINMENT

(Stand Dezember 2014)

  • 1 Allgemeines
  1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma BMOTION ENTERTAINMENT und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine

Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

  1. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma BMOTION ENTERTAINMENT

erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind und / oder eine Rechnung erteilt wurde.

  • 2 Lieferung & Leistung
  1. Nach Bestätigung des Auftrages, ausschließlich schriftlich, wird der Auftrag von der Firma BMOTION ENTERTAINMENT ausgeführt. Dem Auftraggeber ist dabei Art, Stil und die Musikrichtung bekannt.
  2. Bei Open-Air Veranstaltungen muss eine Überdachungsmöglichkeit geschaffen werden, die die Technik vor widrigem Wetter effektiv schützt. Ist dieses nicht gegeben, ist BMOTION ENTERTAINMENT nicht verpflichtet den Auftrag durchzuführen und ist nicht haftbar zu machen.
  3. Der Veranstalter hat die Energiebeschaffenheiten zu stellen. BMOTION ENTERTAINMENT benötigt einen Drehstromanschluss 16 A mit 3 Phasen. Sollte dieses nicht gegeben sein, kann BMOTION ENTERTAINMENT Ihren Auftrag nicht durchführen und ist dadurch nicht haftbar zu machen. Andere Absprachen bedürfen der Schriftform.

Bei kleineren Veranstaltungen (Hochzeiten, etc. …) genügt ein regulärer 230 V Stromanschluss.

  1. Bei Benutzung einer Nebelmaschine in geschlossenen Räumen hat der Veranstalter Sorge zu tragen, dass die örtlichen Rauch und Brandschutzanlagen dementsprechend deaktiviert werden. Siehe auch §7 Absatz 4. (Haftung)
  • 3 Rücktritt / Kündigung des Vertrages
  1. Ein Rücktritt des Vertrages ist unzulässig, wenn der Kunde einen günstigeren Auftragnehmer gefunden hat.
  2. BMOTION ENTERTAINMENT setzt eine angemessene Frist fest, je nach Zwischenzeit der Auftragsstellung und des Veranstaltungstermines, in der der

Auftragnehmer ohne jegliche Zahlung vom Vertrag zurücktreten kann. Dieser Rücktrittszeitraum und die Höhe der Schadensersatzleistungen bei

Überschreitung der Frist werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Vertrag festgelegt. Sollte der Auftraggeber am Veranstaltungstag den Vertrag

kündigen wollen, so kann die BMOTION ENTERTAINMENT auf Einhaltung des Vertrages bestehen oder auf die volle Zahlung der Gage.

  1. Wird keine Frist innerhalb des Vertrages festgesetzt, gilt der gesetzlich vorgeschriebene Fristzeitraum von 30 Tagen.
  2. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die jeweilige Leistung ausgeführt wurde.
  • 4 Höhere Gewalt
  1. Sollte die Firma BMOTION ENTERTAINMENT durch den Einfluss höherer Gewalt nicht in der Lage sein ihren Auftrag auszuführen, so kann sie dafür nicht haftbar

gemacht werden. Höhere Gewalt definiert sich zum Beispiel durch Stromausfall, Unwetter, Blitzschäden bei PC (Datenverlust), Ausfall durch Unfälle, etc…

Bei gesundheitlichem Ausfall ist ein geeigneter Ersatz zu stellen .

  1. Sollte der Auftraggeber durch Einfluss höherer Gewalt (schlecht Wetter, Feuer, etc…) seine Veranstaltung nicht durchführen können, so kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Ein Ersatztermin sollte, nach Möglichkeit, gestellt werden.
  • 5 GEMA
  1. Die GEMA-Gebühr wird grundsätzlich vom Auftraggeber/ Veranstalter oder dem Verpächter der Veranstaltungsörtlichkeit getragen. Bei Nichtanmeldung oder Zahlung übernimmt BMOTION ENTERTAINMENT keine Haftung.
  2. Die GEMA-Gebühren entfallen bei der Durchführung einer privaten und geschlossenen Veranstaltung. Diese muss besonders gekennzeichnet werden

und darf für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sein. Ferner müssen die einzelnen Personen in einer engen wechselseitigen Beziehung zueinander

stehen damit die Veranstaltung als Privat bezeichnet werden kann.

(Quelle: www.GEMA.de)

  1. Ferner arbeitet BMOTION ENTERTAINMENT teilweise mit gebrannten Tonträgern (Sicherheitskopien von Vinyl oder div. Samplern) & MP3-Notebooks.

Der Auftraggeber ist verpflichtet dieses der GEMA zu melden und den entsprechend üblichen Vervielfältigungszuschlag zu zahlen. BMOTION ENTERTAINMENT

übernimmt keine Haftung bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung des Zuschlages.

  • 6 Zahlungsbedingungen
  1. Die Höhe der Gage wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung/ Vertrag bekanntgegeben. Die Zahlung der Gage findet grundsätzlich nach

Beendigung des Auftrages VOR ORT durch den Auftraggeber statt. Es sei denn die Firma BMOTION ENTERTAINMENT vereinbart schriftlich eine andere Zahlungsvariante wie z. B. per Überweisung, Vorkasse, etc…

  1. bei Überweisung gilt „zahlbar sofort ohne Abzug (Skonto, Rabatte, etc…)“. Die Zahlungsmethode wird separat auf der jeweiligen Rechnung durch einen Zusatz angegeben.
  • 7 Haftung
  1. Die Firma BMOTION ENTERTAINMENT übernimmt keine Haftung für die ihr zugewiesene Räumlichkeit, Bühne, Tribüne oder sonstige Ortschaften, in der / auf der

die Veranstaltung stattfinden soll. Ferner hat die Musik-Factory das Recht den Auftrag nicht durchzuführen wenn offensichtliche Mängel der Art und

Beschaffenheit der Bühne, etc… besteht, die das eigene leibliche Wohl/ Leben und das leibliche Wohl/ Leben der Gäste bedrohen oder schädigen können.

  1. BMOTION ENTERTAINMENT haftet nicht für Veranstaltungsausfälle, die bedingt durch Sachbeschädigung seitens der Gäste (Flüssigkeiten, Stromtrennung,

etc. und des Veranstalters (Überspannung, keine reinen Stromphasen, Gebäudemängel, etc…) entstehen können.

  1. Haftungsgrenzen: 2.000.000 EUR zwei Millionen Euro für Personenschäden. 1.000.000 EUR eine Million Euro für Sachschäden.
  2. Sollte die Technik durch ein unsicheres Stromnetz, also durch Stromausfälle, beschädigt werden, haftet der Veranstalter für aufkommende Reparaturen

und Schäden. Dieses ist dann mit einer detaillierten Rechnung zu belegen.

  1. Der Auftraggeber/ Veranstalter oder Verpächter der Räumlichkeit haftet grundsätzlich für Polizei und Feuerwehreinsätze. BMOTION ENTERTAINMENT ist daher nicht in Haftung zu nehmen.
  2. Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im

Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen der Firma BMOTION ENTERTAINMENT und diesen Personen begründet werden.

  • 8 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
  1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
  • 9 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

  • 10 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.

  • 11 Gerichtsstand und Steuernummer

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Salzwedel.

Die Steuernummer der Firma BMOTION ENTERTAINMENT ist 32/0107/02715